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Bußgeld: Vollstreckung aufgeschoben, nicht aufgehoben
03.12.2007

Die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern wird vorerst nicht in nationales Recht umgesetzt. Warum es dennoch klüger ist, nicht immer und überall am Hahn zu drehen, lest ihr hier


Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht ist nicht mehr für 2008 zu erwarten. Dies erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview. Touristen, die in der nächsten Urlaubs-Saison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können also ein weiteres Jahr nicht belangt werden. Auch eine rückwirkende Vollstreckung, wie ursprünglich angedacht, ist vom Tisch. Die Ausnahme bleibt Österreich: Mit diesem Land gibt es seit Jahren ein gut funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen. Also haltet euch besser an die Verkehrsregeln!

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Nach Ansicht der Justizministerin müssen vor der Umsetzung alle praktischen Probleme gelöst sein. So muss sichergestellt sein, dass jeder Bürger in seiner Heimatsprache über den Inhalt des Bußgeldbescheides informiert wird. Die Ministerin: „Der Betroffene muss schließlich wissen, was ihm vorgeworfen wird.“ Ihrer Ansicht nach ist es auch unerlässlich, dass der Verkehrssünder erfährt, wie er sich gegen eine ausländische Entscheidung wehren kann. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, könnten deutsche Gerichte die Vollstreckung verweigern. Mit einem Freibrief zum Rasen hat das allerdings nichts zu tun.

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1 Kommentare zu diesem Artikel wurden erstellt
1 Charlie Braun schrieb am 05.12.2007 06:53 E-Mail

Was man gegen Bussgelder machen kann, zeigt ganz gut ein kostenloser Kurs eines Berliner Anwalts. Nett gemacht und gut zu verstehen. tinyurl.com/yrktaj

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