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BMW-ABS: Kommt Zeit, kommt Rat
03.08.2005

... oder auch nicht. Nach den Geschehnissen um das Vollintegral-ABS von BMW schlägt der Hersteller eine offensive Richtung ein. Statt sich hinter Behauptungen und trockener Theorie zu verstecken, lud man zu einem großen Presse-Meeting mit Workshop-Charakter. Aufklärungskampagne oder taktische Schadensbegrenzung?


Text und Fotos: Marion Englert

Das ABS bei Motorrädern ist eine gute Sache. Das stellt niemand in Abrede. Auch nicht, dass BMW mit seinen Lösungen die innovativsten Systeme auf den Markt bringt und das Thema Sicherheit bei den Bayern immer oberste Priorität hat. Kritik wird nur geübt an der Art, wie die Verantwortlichen der Münchner Firma mit den Sorgen und Ängsten seiner Kunden umgeht. Sowie an der Art, wie Betroffene zu "Einzelfällen" und "in der Masse doch verschwindend gering" abgestempelt werden. Denn auch für BMW sollte gelten, dass jeder verunglückte Motorradfahrer einer zu viel ist, und dass man ernst genommen werden möchte, wenn man über 10.000 Euro für sein Hobby ausgibt. Nach wochenlangem Gezerre, heftiger Medienschelte und emotional geführten Diskussionen in vielen Internetforen ist die bayerische Motorradschmiede in die Offensive gegangen und verteidigt nun ihr System: "Wir sind nach wie vor überzeugt von unserem System und sehen keinen Anlass, daran was zu ändern." Horst Reichl, Leiter der Fahrwerksentwicklung bei BMW Motorrad, hat nicht den geringsten Zweifel. Bei einer Informationsveranstaltung im FTZ am Münchner Flughafen, sollte der in den vergangenen Wochen laut gewordenen Kritik am Integral ABS entgegengetreten werden. Wie bereits berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft München I wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr".

Die Verantwortlichen von BMW allerdings erwähnen diese Tatsache bei der Informationsveranstaltung nicht. Herbert Diess, Leiter von BMW Motorrad, spricht vielmehr davon, wie sehr sie von der "emotional geführten Diskussion über die Risiken des I-ABS" überrascht sind. "Wir nehmen diese Diskussion aber ernst und bemühen uns, auch den kritischsten Kunden zu beruhigen." Das soll mittels Aufklärung und kostenlosen Prüfaktionen passieren. Offensichtlich kommt BMW mit dieser Strategie jedoch zu spät. Viele BMW-Fahrer sind mittlerweile so enttäuscht von "ihrer" Motorradmarke, dass sie bereits das Fabrikat, dem sie Jahrzehnte treu waren, gewechselt haben.

Einer davon ist der Münchner Michael Stadler. Er wehrt sich energisch gegen die von BMW oft wiederholte Aussage, dass das Bremssystem nur bei der extremen Beanspruchung eines Sicherheitstrainings ausfallen könne. Seine Erfahrung ist nämlich eine andere. "Ich war deshalb auch etliche Male in der Werkstatt - erfolglos. Ich glaube auch nicht, dass ich ein Einzelfall bin." Der 47-Jährige, der seit seinem 18. Lebensjahr BMW-Motorräder fährt, hält es auch für ein Gerücht, dass die nach einem Ausfall des Bremskraftverstärkers verbleibende hydraulische Bremskraft ausreicht, um das Zweirad zu einem sicheren Stopp zu bringen. "Wenn ich damit rechne, dann ja, aber nicht, wenn der Überraschungsmoment dazukommt. Dann verliere ich bis zu einem sicheren Stopp nämlich wertvolle Sekunden."

Dass ein sicheres Anhalten möglich ist, demonstrierte BMW beim Pressetermin am Flughafen. Der geneigte Zuschauer muss sich aber fragen, wie repräsentativ diese Vorführung ist? Denn alle Piloten wussten, dass sie ohne ABS beziehungsweise Bremskraftverstärker in die Eisen gehen müssen. Von Überraschungsmoment und damit einhergehender Panik also keine Spur. Doch genau das ist der Punkt, der in der Kritik steht. Nicht der, ob die hydraulische Bremskraft irgendwelche EG-Normen erfüllt. Stadlers Fall ist somit für Reichl einer derer, die BMW "ernst nimmt". "Wir wollen ja auch nichts schön reden und sicherlich gibt es diese Fälle auch." Man müsse die Anzahl dieser betroffenen Fahrer aber immer in Relation zu den weltweit insgesamt 260.000 Motorrädern sehen, die mit dem I-ABS ausgestattet seien.

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3 Kommentare:
3 MichaelGF schrieb am 10.07.2008 13:30 E-Mail

Nun gibt es wieder staatsanwaltiche Ermittlungen. Dieselbe Staatsanwaltschaft München I befasst sich unter dem Geschäftszeichen 497 AR 3014/08 mit so genannten Vorermittlungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Technischen Aktion (TA) mit der Befundnummer 0000346700 bei der BMW AG.

Bei dieser von vielen Kunden und zahlreichen Medien irrtümlich als Rückruf verstanden und in Folge bezeichneten Technischen Aktion (TA) wird mindestens eine Bremsleitung am ABS-Druckmodulator an den Motorrad-Modellen R 1200 GS (ohne Adventure), R 1200 R und R 1200 ST mit der Bremsanlage mit der Verkaufsbezeichnung Integral-ABS des Herstellers Continental Teves ausgetauscht. Betroffen sind 10.700 Modelle in Deutschland aus dem Produktionszeitraum von August 2006 bis Februar 2008. Weltweit beläuft sich die Zahl auf 37.000 Einheiten. Die deutsche Verkehrssicherheitsbehörde, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg, hat seit 22. Juni 2007 Kenntnis von den technischen Defekten, die nur an BMW Motorrädern auftreten, die mit diesem Sonderzubehör mit der Verkaufsbezeichnung Integral-ABS von Continental Teves ausgestattet sind. Sie treten nicht auf an BMW Motorrädern, die mit Bremsanlagen ohne ABS ausgestattet sind!

Hintergrund:

Nach Recherchen von Motor-Kritik (Wilhelm Hahne) ereignete sich "der erste Bremsenausfall ... wo so ein Kundendienstmann des Werkes den Kunden praktisch als Deppen hinstellte, BMW-Fehler mit 'kann ja mal passieren' verniedlichte und schon gar nicht bereit war, ein Motorgehäuse zu ersetzen, dass durch die auslaufende Bremsflüssigkeit 'verschandelt' war", im Raum Heppenheim an der Bergstraße, und ist beim dortigen BMW Fahrzeughaus Stilgenbauer registriert. Von dort ging übrigens auch der Medien-Skandal um das Vorgängersystem aus (Sommer 2005).

www.motor-kritik.de/common/08041309.HTM

Seit dem 22. Juni 2007 hatte jedenfalls die Verkehrssicherheitsbehörde, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg, auch Kenntnis von diesem Fall, bei dem dieser Verunglückte nach eigenen Angaben einen Unfall mit seiner BMW R1200GS gerade noch abwenden konnte. Die Angelegenheit wird seitdem bei der Verkehrssicherheitsbehörde unter dem AZ 414-771/1856/07 geführt, die Abteilung Produktsicherheit/Rückrufe unter der Leitung von Herrn Klaus Pietsch ist damit befasst.

Aber erst ein halbes Jahr nach diesem öffentlichem Bekanntwerden der Bremsendefekte an BMW Motorrädern mit dem fraglichen ABS-Bremssystem stellte sich der Hersteller BMW Fragen der Fachpresse. In der Fachzeitschrift MOTORRAD (Ausgabe 01/2008 vom 21.12.2007, Seite 50-51) behauptete dann der neue BMW-Pressesprecher Rudolf Probst (vormals: Jürgen Stoffregen) in einem Interview, dass es in Einzelfällen zu Undichtigkeiten im Bereich der Verschraubungen am ABS-Druckmodulator gekommen sei, wobei er im Unklaren lässt, was er konkret unter Einzelfällen versteht. Es handle sich dabei um Risse an den Bremsleitungen. Dem Geschäftsbereich BMW Motorrad seien bisslang keine Unfälle mit Personenschäden bekannt geworden, so lautete seine Antwort auf die Interviewfrage, ob es bereits zu "kritischen Situationen" gekommen wäre. Das Thema würde aber "sehr ernst" genommen. MOTORRAD berichtete ergänzend, dass es vorläufiger Kenntnisstand sei, dass die Rissbildungen ggf. auf verspannten Verbau der starren Bremsleitungen mit anschließender Schwingbelastung zurückzuführen sein könnte. Zuvor, noch am 08.11.2007, behauptete der Pressesprecher gegenüber der AUTOGAZETTE, einem Produkt der NETZEITUNG, lapidar wie folgt:

"... bevor es zu einer kritischen Situation kommen kann, bemerkt es der Kunde, weil sich der Druckpunkt beim Betätigen des Bremshebels verändert. Zudem kann er im Kunststoffbehälter am Lenker sehen, dass die Füllmenge der Bremsflüssigkeit abnimmt ..."

Der ADAC-Technik-Experte Helmut Klein aus dem Technikzentrum Landsberg erklärte aber schon am 13. November 2007 gegenüber der AUTOGAZETTE (Frank Mertens), dass bei einem derart sicherheitsrelevanten Bauteil wie den Bremsen bei einem auch nur in Einzelfällen auftretenden Problem dringender Handlungsbedarf seitens des Herstellers bestehe. Nun hat ja der ADAC auch nicht die Aufgabe und Motivation, Sicherheitsrisiken zu verharmlosen. Es handelt sich übrigens um denselben Helmut Klein, der die Hersteller im Januar 2005 öffentlich kritisierte, "dass selbst gravierende Mängel als nicht sicherheitsrelevant eingestuft werden, um einen offiziellen Rückruf zu vermeiden und die Aktion als Service zu deklarieren."

Was die erst im Juni 2006 eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I anbelangt, liegt ganz offenbar folgender Sachverhalt im Rahmen der Technischen Aktion (TA) für BMW Motorräder mit dem Integral-ABS von Continental-Teves zu Grunde: Es ist nämlich öffentlich bekannt geworden, dass eine Besitzerin eines Motorrades vom Typ BMW R1200GS sich - nach Einleitung der TA! - auf dem höchsten Gebirgspass Sloveniens (Vrši?-Pass) mit dem Totalausfall der Vorderradbremse ihres BMW-Motorrades konfrontiert sah. Sie habe beim Befahren des Passes festgestellt, "keine Bremswirkung auf der Handbremse" zu haben. Bei der dann erfolgten Begutachtung war ein fast leerer Ausgleichsbehälter der Vorderradbremse festzustellen gewesen. Und über die Technische Aktion (TA) von BMW mit dem Austausch einer Bremsleitung am ABS-Druckmodulator wären sie nicht informiert gewesen – das jedenfalls bekundete ihr Mann, der ein Internet-Portal für BMW-Motorräder betreibt (www.r12gs.eu). Die "Verantwortlichen bei BMW" wären "mit dem Mangel" und der "Information an die betroffenen" Besitzer "fahrlässig umgegangen", so war es jedenfalls am 10. Juni noch in seinem Fan-Portal zu lesen.

Nun wurde am 15. Juni 2008 auch noch bekannt, dass ein Besitzer eines bereits im Rahmen dieser TA umgerüsteten Motorrades vom Typ R1200R bei einem Bremsvorgang auf einer Serpentinenstrecke bergab sich plötzlich mit der äußerst gefährlichen Situation konfrontiert sah, den Bremshebel bis zum Griff ziehen zu können und dabei keinerlei Bremswirkung zu erzielen. Bei der undichten Bremsleitung habe es sich um eine in der Technischen Aktion (TA) ausgetauschte Leitung gehandelt. Nach der fachlichen Beurteilung des Motor-Journalisten Wilhelm Hahne (Motor-Kritik), der zu anderen Zeiten auch Motorrad-Rennen gefahren ist, wäre die beste Lösung ohnehin gewesen, zur Verbindung hochfeste, wenn auch teurere (zu teuer für BMW?), Schläuche zu verwenden, wie sie bei der Konkurrenz, beispielsweise KTM, am Markt zum Einsatz kommen, die nicht schwingungsempfindlich sind, und auch nicht verspannt verbaut werden können. Ganz im Gegensatz zu den weiterhin starren Bremsleitungen von BMW, wie der Fall des verunglückten BMW R1200R-Fahrers zeigt.

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt also unter dem Geschäftszeichen 497 AR 3014/08 in der Angelegenheit der Abwicklung einer Technischen Aktion (TA), die Bremsendefekte an BMW-Motorrädern mit der Ausstattung Integral-ABS des Herstellers Continental Teves zum Gegenstand hat. Doch solange die StA noch prüft, ob sich aus einer Anzeige überhaupt ein auf Tatsachen gestützter Verdacht ergibt, wird der Vorgang in einem AR-Register („Allgemeines Register“) eingetragen. Erst nach Bejahung eine Anfangsverdachts wird die AR-Sache in eine Ermittlungssache gegen einen Tatverdächtigen (Js-Sache) oder gegen Unbekannt (UJs-Sache) eingetragen. Die Besonderheit: AR-Verfahren werden nicht in staatsanwaltschaftliche Register eingetragen. In der Praxis werden häufig Verfahren gegen Politiker oder andere im Lichte der Öffentlichkeit stehende Personen zu Unrecht mit einem AR-Aktenzeichen versehen, um ihnen die sich aus einer Js-Registrierung ergebenden unangenehmen Folgen zu ersparen. Denn in dem Fall werden die Verfahrensdaten solange gespeichert, wie die Akte existiert, das sind bei Einstellungen in der Regel fünf Jahre (§ 485 in Verb. mit Aufbewahrungsbestimmungen).

Das kann im vorstehenenden Fall zu denken geben. Ganz unvoreingenommen verhält es sich aber nüchtern so, dass die Staatsanwaltschaft München I prüft, ob es Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Aus dem Bereich des Strafrechts könnten vor allem die Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB) und Tötungsdelikte (§§ 212, 222 StGB) in Betracht kommen. Ferner könnten die Strafrechtsvorschriften des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG) zu prüfen sein. Und ob es sich um gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) handelt, könnte fraglich sein. Denn in einem früheren Vefahren wegen des Vorgänger-Bremssystems (siehe Einleitung) wurde nämlich genau das verneint. Das Thema BMW Motorräder, Bremen und ABS bleibt also so spannend wie nie zuvor.

Übrigens: Es scheint zu einem Umdenken bei dem seit etwa 2001 im Rahmen einer Lobby-Kampagne mit dem Titel "Besser Bremsen" kritiklos verbreiteten Glauben zu geben, ABS sei ein Allheilmittel was Unfälle anbelangt. Der Sicherheitsexperten Achim Kuschefski, der Leiter des Instituts für Zweiradsicherheit (ifz) in Essen, sieht den Sinn eines ABS ohne weitere Zusatzhilfen eher bei ungeübten Fahrern: «Für Anfänger oder Wenigfahrer gibt es nichts Besseres als ein ABS - ich sehe die Notwendigkeit aber nicht für sehr gute Motorradfahrer», so wird er in zahlreichen Medien zitiert.

Tatsache ist, dass ein ABS am Motorrad selbst den Anfängern, Wenigfahrern und Wiedereinsteigern nur bei einer einzigen Fahrsituation helfen kann. Nämlich bei einer Geradeausvollbremsung, es bewirkt da die Sicherstellung der Seitenführungskräfte. Aber die genannte Risiko-Zielgruppe muss selbst dafür in aufwändigen und teuren ABS-Trainings den richtigen Umgang mit dem ABS erst erlernen, das betont der ADAC seit Jahren. Erst dann kann es wirken. In einer einzigen Fahrsituation. Wie jedoch diejenigen, die laut ifz auf das ABS angewiesen sind, mit Bremsendefekten wie Totalausfällen eines Bremskreises (hier: Integral-ABS von Continental Teves) oder Ausfällen des ABS (z.B. Integral-ABS von FTE automotive, auch: BOSCH ABS8M) umgehen sollen - darauf gibt es offenbar keine brauchbare Antwort. Oder sind beispielsweise die Darlegungen des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 21.02.2007 im Rahmen des Abschlusses der Ermittlungen beim BOSCH ABS8M als "hilfreich" zu bezeichnen, diese lauten verkürzt wie folgt:

a) Die Überschläge bei Fahrschulmaschinen stellen keinen Mangel und auch keine Fehlfunktion des ABS dar, sondern sind im Verhalten der Fahrer und in der Fahrphysik/- dynamik begründet (Abstimmung der Federungs- und Dämpfungselemente, großer Lenkkopfwinkel und kurzer Nachlauf). Ferner haben gute Bremsen, Reifen mit hoher Haftfähigkeit und griffige Straße einen Einfluß darauf. Überschläge können nicht verhindert werden.

b) Zur Thematik des Ausfallens des ABS8M ohne Aufleuchten der Warnlampe verhält es sich so, dass der Hersteller angeblich keine Reproduktion des Fehlerbildes durchführen konnte, und auch aus dem Feld keine entsprechenden Meldungen vorliegen hat. Dennoch wird der Hersteller, so das KBA, den Markt auf entsprechende Hinweise beobachten.

Exkurs: Was die vom ADAC-Technik-Experte Helmut Klein aus dem Technikzentrum Landsberg kritisierte Rückrufpraxis der Hersteller anbelangt, gibt es im Zusammenhang mit BMW weitere Phänomene zu berichten. Denn seit Sommer 2005 neigt das Geschäftsfeld BMW Motorrad der BMW AG dazu, Rückrufe bei Motorrädern nur noch auf dem Papier abzuwickeln. "Rückrufmaßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit" laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden in Abstimmung und mit Wissen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingeleitet, die sich in der Praxis aber lediglich als Rückruf von Produkt-Bedienungsanleitungen darstellen. Dies gilt beispielsweise für den Rückruf der Bedienungsanleitungen im Zusammenhang mit dem Integral-ABS von FTE automotive, wie auch den Rückruf der Bedienungsanleitungen im Zusammenhang mit den Handprotektoren der BMW R 1200 GS-Motorräder vom Modelljahr 2007. Und selbst der Rückruf der Produkt-Bedienungsanleitungen in beiden Fällen wurde Kosten sparend durchgeführt. Der Einfachheit halber wurden lediglich Einlegeblätter mit ergänzenden Warnhinweisen an die Besitzer verschickt. Diese innovative Rückrufpraxis spart herstellerseitig erhebliche Kosten, so mussten im Fall des Rückrufs der Handprotektoren die Kunden Warnaufkelber selbst anbringen. Statt dies fachgerecht - aber kostenintensiv - in einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen, hat der Hersteller zwei Aufkeber in Reserve mitgeliefert, falls beim Bekleben etwas schief läuft. Belege, also Bilder der so genannten "erweiterten Bedienungsanleitungen", de facto Warnhinweise um die Haftung auszuschließen, gibt es für die beiden genannten Fälle hier:

www.motor-kritik.de/common/05091203.HTM

www.motor-kritik.de/common/08062808.HTM

Diese Rückrufpraxis könnte seitens des ADAC kritisiert werden. Rechtlich scheint sie schon deswegen zulässig zu sein, weil sie mit Kenntnis und in Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) stattfindet. Denn nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist muss ein Hersteller überhaupt (kostenfrei) nachbessern. Darüberhinaus muss er keinesfalls bei Mängeln Rückrufe mit konstruktiven Änderungen zur Gefahrenabwehr durchführen. Die Sachlage verhält sich wie folgt:

1. Eine Rechtspflicht zum Austausch schadhafter Produkte oder Teile auf Kosten des Herstellers besteht nur innerhalb von Vertragsbeziehungen und nur innerhalb der Dauer der gesetzlichen Gewährleistung. Es gibt keinerlei Rechtspflicht zum kostenlosen Rückruf!

2. Nach der gesetzlichen Gewährleistung genügen für die Erfüllung der Produktbeobachtungspflicht Warnungen, Aufforderungen zur Stilllegung der Geräte und das Angebot zum kostenpflichtigen Austausch des Bauteils.

Wenn also im konkreten Fall der Motorrad-Hersteller BMW Motorrad zur Erfüllung seiner Produktbeobachtunspflicht Produkt-Warnungen unter der Bezeichung "erweiterter Bedienungsanleitungen" herausgibt, und diese offizell als "Rückruf" nach StVG benannt werden [müssen] (nur zur Gefahrenabwehr dürfen die Halterdaten aus den Zentralregister herausgegeben werden), dann genügt das vollkommen!

Ob die die Verteilung von Warn-Hinweisen und Warn-Aufklebern zur (zulässigen) Gefahrenabwehr den Kunden gefällt oder nicht - das ist unerheblich. Schaut man sich die Verkaufszahlen von BMW an, auch im Bereich Motorräder, so scheint diese Sonder-Behandlung (Premium-Behandlung?) dem Erfolg von BMW keinen Abbruch zu tun. Im Gegenteil.

Die Kritik des ADAC-Technik-Experte Helmut Klein aus dem Technikzentrum, "dass selbst gravierende Mängel als nicht sicherheitsrelevant eingestuft werden, um einen offiziellen Rückruf zu vermeiden und die Aktion als Service zu deklarieren", scheint jedenfalls im vorstehenden Fall bei der Technischen Aktion (TA) mit der Befundnummer 0000346700 zuzutreffen. Die Folgen der Kennzeichung als Technische Aktion statt der zentralen Information der Kunden über die Gefährdung mittels offizieller Rückrufschreiben unter Nutzung der Halterdaten aus dem Zentralregister des KBA's scheinen nun die Kunden am eigenen Leib erfahren zu müssen.

Schon von daher sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I unter dem Geschäftszeichen 497 AR 3014/08 mit höchstem Interesse zu verfolgen. Cry

2 Robert Kahlschlag schrieb am 21.03.2008 23:34 E-Mail de.indymedia.org/2008/03/211071.shtml

Der Verdacht der Staatsanwaltschaft München I, dass Verantwortliche der Firma BMW AG seit längerem Kenntnis von der Mangelhaftigkeit des Integral ABS hatten, führte in letzter Konsequenz nicht zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Verfahren wurde mit Verfügung vom 10.03.2008 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die vorliegende Kausalitätsproblematik lässt der Münchener Strafverfogungsbehörde offenbar keine andere Wahl.

Einstellungsbescheid im Original:

media.de.indymedia.org/media/2008/03//211073.pdf

Weitergehende Informationen zur Einstellung des Verfahrens:

de.indymedia.org/2008/03/211071.shtml

1 MichaelGF schrieb am 01.03.2008 09:39 E-Mail

Die Staatsanwaltschaft München I stellte das im Artikel erwähnte Strafverfahren im Januar 2006 ein. Es handelte sich um ein Ermittlungsverfahren gegen drei konkrete BMW Manager und zwei Manager eines Zulieferbetriebes wegen Betruges und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Unmittelbar darauf wurde aber ein neues Verfahren gegen Unbekannt eröffnet – wegen fahrlässiger Körperverletzung (AZ: 490 UJs 7027755/06). Die Gründe, warum dieses sehr aufwändige und langwierige Verfahren eingeleitet wurde, sind seit dem 02.02.2006 den deutschen Medien bekannt, doch wollte bislang ganz offensichtlich ausnahmslos niemand darüber berichten. Warum sich die Medien geweigert haben, darüber zu berichten, ist unklar und lädt zu Spekulationen ein.

So teilte die StA München I den Sachverhalt nämlich mit:

„Die durchgeführten Ermittlungen erhärteten den Verdacht,
daß Verantwortliche der Fa. BMW AG bereits in den Jahren
2003 und 2004 Kenntnis davon hatten, daß es beim I-ABS
III-System bei mehreren Gefahrbremsungen in dichter
Abfolge zum Ausfall des ABS-Systems, insbesondere des
Bremskraftverstärkers kommen kann. Eine detaillierte
Unterrichtung der Kunden insgesamt erfolgte erst durch
die Änderung der Hinweise in der Bedienungsanleitung
nach Beginn der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im
Sommer 2005. Ob und inwieweit Unfalle mit Körperverlet-
zungen der verunglückten Fahrer auf den vorbeschriebenen
Ausfall des ABS-Systems zurückzuführen sind und bei entsprechend
früherer Unterrichtung hatten verhindert werden
können bedarf weiterer, umfangreicher Ermittlungen.
Ob und gegen welche Mitarbeiter der Fa. BMW AG und der
Fa. FTE Automotive GmbH & Co KG der Vorwurf der fahrlässigen
Körperverletzung zu erheben ist, bedarf ebenso
weiterer umfangreicher Ermittlungen. Insoweit wurde
unter dem Az. 490 UJs 702755/06 ein Ermittlungsverfahren
wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.“

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